Update der Corona-Regelungen im JUZ: mehr Besucher*innen in den Innenräumen erlaubt

Ab dem 16. September gilt die 11. CoBeLVO in Rheinland-Pfalz und mit ihr ergeben sich erfreuliche Änderungen für die Jugendzentren:

Anstatt wie bisher mit einer Beschränkung von 10 qm pro Person in Innenräumen sind ab dem 16. September für eine Person nur noch 5 qm verpflichtend.

Das heißt für Plaidt: im JUZ Plaidt in den Innenräume im Schrotteler Saal der Hummerich-Halle dürfen sich nun bis zu 20 Personen gleichzeitig aufhalten.
Und für Saffig: im JUZ in der Grillhütte dürfen sich nun ebenfalls bis zu 20 Personen gleichzeitig aufhalten.
Davon unberührt bleiben jedoch unsere sonstigen bisherigen Regelungen, z.B. die allgemeinen Hygieneregeln, die Verpflichtung zur Einhalten des Mindestabstands sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in unseren Innenräumen und mehr.

Hier geht es zu den aktualisierten Besuchs-/Teilnahmebedingungen (PDF).

Hier geht es zu unserem Artikel über unsere Besuchs- und Veranstaltungsbedingungen.