Neue Corona-Regelungen im JUZ ab 25. November

Stand: 25. November 2021; 12.00 Uhr

Leider liegt mir das erneuerte Hygienekonzept des Landes Rheinland-Pfalz auf Basis der 28. CoBeLVO noch nicht vor.

Folgende Regelungen stehen jedoch bereits fest und gelten ab sofort:

  • Maskenpflicht im gesamten Innenbereich, auch am Platz!
  • Testpflicht: Im JUZ Plaidt gilt ab einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten ohne den Nachweis über Impfung/Genesung: 
    Ein negatives Testergebnis einer offiziellen Stelle muss vorgelegt werden!
    • Das Land gibt die Testpflicht vor, alle genauen Details hierzu liegen mir aber noch nicht vor. Fest steht, dass die regulär vorgesehenen wöchentlichen zwei Schultests nun leider nicht mehr ausreichen.
    • Die Ortsgemeinde Plaidt als Träger des Jugendzentrums und Jugendpflegerin Nadine Bohr haben sich nach Rücksprache gemeinsam dagegen entschieden, Tests vor Ort anzubieten. Auch wenn das Land diese Möglichkeit einräumt: Der organisatorische Aufwand hierfür ist zu hoch und unsere personellen Kapazitäten reichen hierfür leider nicht aus, da ein Selbsttest vor Ort überwacht und kontrolliert werden müsste. Daher haben wir uns entschieden, nur offizielle Testbescheinigungen zu akzeptieren.
    • Eine Bescheinigung von Eltern oder anderen über negative Selbsttests ist nicht mehr ausreichend, Fotos von gemachten Tests ebenso nicht.
    • Ausnahme: für Einzeltermine bieten wir ggf. nach Rücksprache Tests vor Ort an.
  • Ab 18 Jahren gilt nun generell die 2G-Regelung: ein Nachweis über Impfung und Genesung muss vor dem Besuch/der Teilnahme erbracht werden.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, meldet euch einfach,
z.B. unter 0152-54747465 oder weitere Möglichkeiten unter Kontakt. 

– Nadine Bohr

 

Weitere Informationen zu den grundlegenden Vorgaben gibt es z.B. hier:

28. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz

Das aktuelle Hygienekonzept des JUZ Plaidt:


Hygienekonzept-25.-Nov-21Herunterladen


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