Aktualisiertes Hygienekonzept

Stand: 16. Februar 2022

NEU: Kontaktdatenerhebung entfällt!
Achtung! Das heißt auch, ihr werdet von uns nicht mehr benachrichtigt, wenn ihr bei uns Kontakt zu einer positiv getesteten Person hattet. Möchtet ihr euer Risiko im Blick halten, empfehle ich die Corona Warn App!

Weiterhin wichtig:

  • kein Besuch/Teilnahme möglich mit einschlägigen Symptomen oder einem Atemwegsinfekt!
  • Maskenpflicht (gibt es gratis vor Ort)
  • von 12-17 Jahren gilt “3G”: geimpft ODER genesen ODER getestet (mit Zertifikat)
  • ab 18 Jahren gilt 2G+: geimpft ODER genesen UND ZUSÄTZLICH geboostert ODER getestet
  • Wenn ihr innerhalb von 10 Tagen nach eurem Besuch im JUZ ein positives Testergebnis erhaltet, informiert Nadine, die soweit möglich versucht, eure Kontakte zu informieren. Dies wird selbstverständlich anonym und vertraulich behandelt, ermöglicht anderen aber einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Risiko.

 

Ergänzendes Hygienekonzept „Corona“ des JUZ Plaidt

u.a. gemäß aktueller CoBeLVO und Hygienekonzepte des Landes;

wird fortlaufend aktualisiert                                       Stand 16. Februar 2022

  1. Bedingungen für den Besuch des Jugendzentrums/die Teilnahme an Veranstaltungen

Für den Besuch des Jugendzentrums oder die Teilnahme an Veranstaltungen gelten unten stehende Regeln. Fortlaufend aktualisiert werden diese u.a. per Aushang vor Ort, per Website und falls möglich über persönliche Ansprache verbreitet. Bei Veranstaltungen werden diese vorab mit der Ausschreibung/Anmeldung bekannt gegeben.

Erweiterte Bedingungen für den Besuch / die Teilnahme gemäß aktueller CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und weiterer Regelungen 

Stand: 16. Februar 2022

  • Ein Besuch oder eine Teilnahme ist nur möglich, wenn keine Krankheitsanzeichen oder möglicherweise ansteckende Infektionen bestehen (z.B. insbesondere Fieber, Husten, Schnupfen, sämtliche Atemwegserkrankungen (auch allergische), Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Geschmacksverlust)!
  • Hand-/Gerätedesinfektion: Mindestens zu Beginn des Besuchs sind die Hände zu desinfizieren/waschen. Desinfektionsmittel und Handwaschgelegenheiten stehen auch zwischendurch jederzeit bereit, deren Nutzung unterliegt der eigenen Verantwortung. Gemeinsam genutztes Material (z.B. Controller, IPads,…) muss bei Aufnahme und Abgabe eigenverantwortlich desinfiziert werden, geeignete Desinfektionstücher stehen jeweils an den Ladestationen bereit. (Gültig nur in den derzeit von den Jugendzentren genutzten Räumen).
  • Ab einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten gilt:
    ENTWEDER
    der Nachweis einer Impfung/Genesung
    ODER
    Vorlage eines negativen Testergebnisses!
    Vor Teilnahme/oder Besuch muss eine Bescheinigung einer offiziellen Stelle über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
    Zugang nur für maximal 25 Personen ohne Impfung/Genesung möglich.
  • Ab 18 Jahren gilt die 2G-Regelung: ein Nachweis über vollständige Impfung/Genesung muss vor Besuch/Teilnahme erbracht werden.

Zusätzlich nötig: Nachweis über Booster-Impfung ODER Negativ-Test!
Andernfalls ist ein Besuch/eine Teilnahme nicht möglich.

  • Die allgemeinen Hygieneregeln („Niesetikette“ u.v.m.) sind
  • Maskenpflicht: Innen muss jederzeit eine medizinische Maske über Mund und Nase getragen werden.
  • Die Toilettenräumlichkeiten dürfen nur einzeln und nur mit Maske genutzt werden, Mund und Nase müssen während der gesamten Nutzung bedeckt bleiben.
  • Die Bedingungen für den Besuch/die Teilnahme können wenn nötig jederzeit auch ohne Vorankündigung geändert werden.
  • Bei Fragen bitte rechtzeitig an Nadine Bohr wenden!
  1. Vorkehrungen vor Ort

Da die eigentlichen Räume des Jugendzentrums in der Noldensmühle Kellerräume sind und daher nicht optimal zu belüften sind, findet der offene Betrieb des Jugendzentrums bereits seit Juni 2020 vorübergehend am/im Schrotteler Saal der Hummerich-Halle statt. Vor dem Saal besteht die Möglichkeit, das großzügige Außengelände zu nutzen. Die Räume bieten etwa 100qm Innenfläche.

Die Räumlichkeiten bieten großteils (Saal, Küche & Toilettenanlage) eine Lüftungsanlage (kontinuierlicher Austausch/Zufuhr frischer Außenluft). Der Saal und die Küche können zusätzlich über Fenster und Türen effizient quer-/gelüftet werden. Bei Betrieb des Jugendzentrums läuft die Lüftungsanlage permanent auf höchster Stufe, Querlüftungen finden je nach Wetterlage dauerhaft oder in Intervallen zusätzlich statt.

Drei Außentüren ermöglichen ein je nach Nutzung angepasstes Wegesystem, um falls nötig die Einhaltung des Mindestabstands zu ermöglichen. Die Wege sind entsprechend beschildert. Vor den Zugängen und auch an der großen Fensterfront befinden sich gut sichtbar die Corona-Regeln für das JUZ in Kurzform unterstützt durch Piktogramme sowie die oben eingefügten ausführlichen Bedingungen.
An den Eingängen besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion mittels automatisiertem kontaktlosen Spender, alternativ der Zugang zur Toilette mit Handwaschbecken. Als Ausgang wird eine Außentür des Saals genutzt.

Die Toilettenanlage ist aufgrund der geringen Fläche nur von einer Person gleichzeitig zu nutzen und entsprechend beschildert. Hier gibt es ein Handwaschbecken mit Flüssigseife und Papierhandtüchern. Die Toilettenanlage steht exklusiv für diese Räume zur Verfügung und wird daher nicht von anderen Personen oder Gruppen gleichzeitig genutzt.

Die Möbel sind mobil gestaltet und werden entsprechend flexibel gestellt, um den Mindestabstand einhalten zu können.

  1. Reinigung

Die Reinigung der jeweiligen Räumlichkeiten obliegt dem Hausmeister und dem Reinigungspersonal der Ortsgemeinde. Reinigungspläne und deren Einhaltung werden durch Hausmeister und/oder Reinigungspersonal erstellt und verantwortet, ggf. erfolgt Rücksprache mit der Jugendpflegerin.

Für Material, das von mehreren Personen genutzt wird, wie z.B. die Controller der Konsolen sowie die Tablets & Tastaturen, stehen an den jeweiligen Stationen feuchte Desinfektionstücher (mindestens „begrenzt viruzid“) für die verpflichtende eigenverantwortliche Nutzung der Besucher*innen bereit. Die Stationen sind entsprechend beschildert und weisen auf die Pflicht zur Desinfektion vor Aufnahme und vor Abgabe der Geräte hin, ggf. erfolgt auch persönliche Ansprache als Erinnerung. Diese Tücher können ggf. auch für weiteres gemeinsam genutztes Spielmaterial genutzt werden.