Aktuelle Corona-Regeln im JUZ

Stand: 4. März 2022

NEU: Nachweis über Impfung/Genesung/Test nur noch ab 18 Jahren nötig!
Am 4. März wurden die Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz weiter gelockert, ein Nachweis über Impfung/Genesung/Test muss von Personen unter 18 Jahren nicht mehr vorgelegt werden!

Weiterhin wichtig:

  • Kein Besuch/Teilnahme möglich mit Krankheitsanzeichen (insbesondere Atemwegsinfekte; Husten, Schnupfen, Fieber) oder anderen möglicherweise ansteckenden Erkrankungen!
  • Innen gilt weiterhin die Maskenpflicht (gibt es gratis vor Ort).
  • Ab 18 Jahren gilt 2G+: geimpft ODER genesen UND ZUSÄTZLICH geboostert ODER getestet.
  • Wir empfehlen die Corona-Warn-App zur Nachverfolgung möglicher Kontakte.

Zum vorgeschriebenen Hygienekonzept für die Jugendarbeit des Landes Rheinland-Pfalz geht es hier.

 

Ergänzendes Hygienekonzept „Corona“ des JUZ Plaidt

u.a. gemäß aktueller CoBeLVO und Hygienekonzepte des Landes;

wird fortlaufend aktualisiert                                       Stand 4. März 2022

  1. Bedingungen für den Besuch des Jugendzentrums/die Teilnahme an Veranstaltungen

Für den Besuch des Jugendzentrums oder die Teilnahme an Veranstaltungen gelten unten stehende Regeln. Fortlaufend aktualisiert werden diese u.a. per Aushang vor Ort, per Website und falls möglich über persönliche Ansprache verbreitet. Bei Veranstaltungen werden diese vorab mit der Ausschreibung/Anmeldung bekannt gegeben.

 

Erweiterte Bedingungen für den Besuch / die Teilnahme gemäß aktueller CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und weiterer Regelungen 

Stand: 04. März 2022

  • Ein Besuch oder eine Teilnahme ist nur möglich, wenn keine Krankheitsanzeichen oder möglicherweise ansteckende Infektionen bestehen (z.B. insbesondere Fieber, Husten, Schnupfen, sämtliche Atemwegserkrankungen (auch allergische), Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Geschmacksverlust)!
  • Hand-/Gerätedesinfektion: Mindestens zu Beginn des Besuchs sind die Hände zu desinfizieren/waschen. Desinfektionsmittel und Handwaschgelegenheiten stehen auch zwischendurch jederzeit bereit, deren Nutzung unterliegt der eigenen Verantwortung. Gemeinsam genutztes Material (z.B. Controller, IPads,…) muss bei Aufnahme und Abgabe eigenverantwortlich desinfiziert werden, geeignete Desinfektionstücher stehen jeweils an den Ladestationen bereit. (Gültig nur in den derzeit von den Jugendzentren genutzten Räumen).
  • Ab 18 Jahren gilt: ein Nachweis über vollständige Impfung/gültige Genesung muss vor Besuch/Teilnahme erbracht werden. Zusätzlich nötig: Nachweis über Booster-Impfung ODER Negativ-Test! Andernfalls ist ein Besuch/eine Teilnahme nicht möglich.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln („Niesetikette“ u.v.m.) sind
  • Maskenpflicht: Innen muss jederzeit eine medizinische Maske über Mund und Nase getragen werden.
  • Die Toilettenräumlichkeiten dürfen nur einzeln und nur mit Maske genutzt werden, Mund und Nase müssen während der gesamten Nutzung bedeckt bleiben.
  • Die Bedingungen für den Besuch/die Teilnahme können wenn nötig jederzeit auch ohne Vorankündigung geändert werden.
  • Bei Fragen bitte rechtzeitig an Nadine Bohr wenden!

 

  1. Vorkehrungen vor Ort

Da die eigentlichen Räume des Jugendzentrums in der Noldensmühle Kellerräume sind und daher nicht optimal zu belüften sind, findet der offene Betrieb des Jugendzentrums bereits seit Juni 2020 vorübergehend am/im Schrotteler Saal der Hummerich-Halle statt. Vor dem Saal besteht die Möglichkeit, das großzügige Außengelände zu nutzen. Die Räume bieten etwa 100qm Innenfläche.

Die Räumlichkeiten bieten großteils (Saal, Küche & Toilettenanlage) eine Lüftungsanlage (kontinuierlicher Austausch/Zufuhr frischer Außenluft). Der Saal und die Küche können zusätzlich über Fenster und Türen effizient quer-/gelüftet werden. Bei Betrieb des Jugendzentrums läuft die Lüftungsanlage permanent auf höchster Stufe, Querlüftungen finden je nach Wetterlage dauerhaft oder in Intervallen zusätzlich statt.

Drei Außentüren ermöglichen ein je nach Nutzung angepasstes Wegesystem, um falls nötig die Einhaltung des Mindestabstands zu ermöglichen. Die Wege sind entsprechend beschildert. Vor den Zugängen und auch an der großen Fensterfront befinden sich gut sichtbar die Corona-Regeln für das JUZ in Kurzform unterstützt durch Piktogramme sowie die oben eingefügten ausführlichen Bedingungen.
An den Eingängen besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion mittels automatisiertem kontaktlosen Spender, alternativ der Zugang zur Toilette mit Handwaschbecken. Als Ausgang wird eine Außentür des Saals genutzt.

Die Toilettenanlage ist aufgrund der geringen Fläche nur von einer Person gleichzeitig zu nutzen und entsprechend beschildert. Hier gibt es ein Handwaschbecken mit Flüssigseife und Papierhandtüchern. Die Toilettenanlage steht exklusiv für diese Räume zur Verfügung und wird daher nicht von anderen Personen oder Gruppen gleichzeitig genutzt.

Die Möbel sind mobil gestaltet und werden entsprechend flexibel gestellt, um den Mindestabstand einhalten zu können.

  1. Reinigung

Die Reinigung der jeweiligen Räumlichkeiten obliegt dem Hausmeister und dem Reinigungspersonal der Ortsgemeinde. Reinigungspläne und deren Einhaltung werden durch Hausmeister und/oder Reinigungspersonal erstellt und verantwortet, ggf. erfolgt Rücksprache mit der Jugendpflegerin.

Für Material, das von mehreren Personen genutzt wird, wie z.B. die Controller der Konsolen sowie die Tablets & Tastaturen, stehen an den jeweiligen Stationen feuchte Desinfektionstücher (mindestens „begrenzt viruzid“) für die verpflichtende eigenverantwortliche Nutzung der Besucher*innen bereit. Die Stationen sind entsprechend beschildert und weisen auf die Pflicht zur Desinfektion vor Aufnahme und vor Abgabe der Geräte hin, ggf. erfolgt auch persönliche Ansprache als Erinnerung. Diese Tücher können ggf. auch für weiteres gemeinsam genutztes Spielmaterial genutzt werden.