Die aktualisierte Hausordnung des Jugendzentrums der Ortsgemeinde Plaidt sieht wie folgt aus:
Hausordnung Jugendzentrum der Ortsgemeinde Plaidt
1. Anerkennung der Hausordnung mit Betreten des JUZ/Gelände der Hummerich-Halle der Ortsgemeinde Plaidt
Jede Person erkennt mit Betreten des Jugendzentrums/des Geländes der Hummerich-Halle der Ortsgemeinde die Hausordnung an.
2. Allgemeines
Träger der Einrichtung ist die Ortsgemeinde Plaidt. Das Jugendzentrum ist eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und steht prinzipiell allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zu einem Alter von 6-27 Jahren offen. Einschränkungen (z.B. Öffnung für verschiedene Altersgruppen) sind möglich.
3. Verantwortliche
Die für die jeweilige Öffnungszeit zuständigen Personen sind weisungsbefugt im Sinne des Hausrechts. Dies gilt auch für die ehrenamtlich Mitarbeitenden.
4. Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung.
Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Das Mitbringen sowie der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Angetrunken oder möglicherweise berauschten Personen kann der Zutritt verwehrt werden.
5. Waffenverbot
Das Mitführen jeglicher Waffen, hierunter zählen auch sämtliche Messer, ist verboten.
6. Verhalten
Wir erwarten respektvollen Umgang miteinander und auch mit der Einrichtung. Für die Sauberkeit und Ordnung sind alle mitverantwortlich. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen, Beschädigungen sofort zu melden. Wir bitten darum, evtl. Fehlverhalten anderer bei den Verantwortlichen zu melden. Unnötige Störungen der Anwohnenden sind zu vermeiden.
7. Aufsichtspflicht & Haftung
Da es sich im Regelbetrieb um ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit handelt, wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Abweichungen hiervon sind nur nach Vereinbarung möglich.
Haftungsausschluss: Für Kleidung, Wertgegenstände und die Beschädigung fremden Eigentums kann keine Haftung übernommen werden. Unfälle sind umgehend zu melden.
8. Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen
Das JUZ ist ein öffentlicher Raum. Wir weisen darauf hin, dass im JUZ Foto– und Videoaufnahmengemacht werden. Besucher*innen können darauf deutlich zu erkennen sein. Ist dies nicht gewünscht, bitte die verantwortliche Person sofort darauf ansprechen! Der Nutzung von Material kann natürlich falls gewünscht zu einem späteren Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Wir speichern die Aufnahmen und verwenden sie für unsere Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufnahmen werden ggf. z.B. in der Lokalpresse, Flyern, Broschüren und auf unserer Homepage veröffentlicht, aber auch auf unseren Social Media Accounts auf Facebook und Instagram. Wir nehmen hier Bezug auf Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO, da wir ein berechtigtes Interesse daran haben die Öffentlichkeit über unsere Aktivitäten zu informieren.
9. Ergänzungen
Ergänzungen der Hausordnung durch Verantwortliche sind jederzeit, auch mündlich, möglich.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Verantwortlichen vorläufige Sanktionen aussprechen, dies beinhaltet auch einen sofortigen Verweis aus dem Haus/vom Gelände. Über weitere Maßnahmen entscheiden die Verantwortlichen in Rücksprache mit der pädagogischen Leitung und dem Ortsbürgermeister.