Hinweis: Mindestalter für den Besuch des JUZ

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass für den Besuch der regulären Öffnungszeiten des Jugendzentrums (dienstags, mittwochs, donnerstags) ein Mindestalter gilt:

Das JUZ kann ab dem Besuch der 5. Klasse genutzt werden!

Ausschlaggebend ist der tatsächliche Besuch der 5. Klasse im Schuljahr 24/25 !
(Da wir häufig gefragt werden: “Eigentlich wäre ich schon in der 5. Klasse, bin aber noch in der Grundschule…” zählt leider nicht, sondern der tatsächliche Besuch der 5. Klasse.)

Das heißt aber auch, dass alle, die nach den Sommerferien eine weiterführende Schule besuchen, bereits in den Sommerferien kommen dürfen.

Abweichungen zu verschiedenen Veranstaltungen sind möglich und werden i.d.R. vorab angekündigt!