Hinweise für den Besuch des JUZ

In diesem Sommer halten sich z.B. sehr viele jüngere Kinder im Bereich der Kirmeswiese vor dem JUZ auf, daher möchten wir noch einmal einige Hinweise zum Besuch des JUZ geben. 

Insbesondere auf das Mindestalter für den Besuch des JUZ möchten wir hinweisen, denn das JUZ kann in der Regel erst ab dem Besuch der 5. Klasse genutzt werden.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass im Regelbetrieb des Jugendzentrums keine Übernahme der Aufsichtspflicht stattfindet. Es handelt sich um eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, das bedeutet, Kinder und Jugendliche können ohne Anmeldung und ohne Wissen der Eltern das JUZ besuchen.

Für weitere Fragen steht Nadine Bohr gerne zur Verfügung.