Neue Corona-Regelungen im JUZ ab 23. November

Stand: 22. November 2021; 14.00 Uhr

Diese Woche werden sich die Corona-Regelungen im JUZ wahrscheinlich gleich mehrfach ändern.

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist in der Warnstufe 2.
Ab Dienstag, den 23. November gilt daher im JUZ Plaidt:

  • Maskenpflicht im gesamten Innenbereich, jetzt auch wieder am Platz!
  • NEU! Ab 12 Jahren gilt: es dürfen sich bis zu 10 Personen ohne einen Nachweis über den Status “geimpft/genesen” im JUZ aufhalten.
    • Daher ändert sich unsere Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung: Neben Zeit und Datum des Besuchs, Name, Adresse, Telefonnummer (bei Minderjährigen: einer sorgeberechtigten Person) wird nun auch das Geburtsdatum erfasst.
    • Darüber hinaus kann freiwillig der Status als
      A) “geimpft/genesen” (mit entsprechendem Nachweis) ausgewählt werden oder
      B) “keine Angabe” erfasst (für alle, die hierzu keine Angabe machen möchten und diejenigen, die nicht geimpft/nicht genesen sind).
    • Kinder bis 11 Jahre werden Geimpften/Genesenen gleichgestellt und müssen nicht mit hinzugezählt werden. Alle Personen, die sich für B) “keine Angabe” entscheiden, zählen zu den Personen ohne Nachweis.
  • Weiterhin gilt, das alle Personen ohne den Status “geimpft/genesen” einen negativen Test nachweisen müssen. Die gilt nicht für Personen bis 14 Jahre und Schüler*innen, die über die Schule als getestet gelten.

Ab Mittwoch, den 24. November gelten in Rheinland-Pfalz neue Regelungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Sobald wir Informationen hierzu haben, werden wir diese veröffentlichen und die Regelungen entsprechend umsetzen.

Weitere Informationen zu den grundlegenden Vorgaben gibt es z.B. hier:

26. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz

Hygienekonzept für die Jugendarbeit in RLP auf Basis der 26. CoBeLVO

Das aktuelle Hygienekonzept des JUZ Plaidt: