Update der Corona-Regelungen im JUZ: Stand 12. Oktober 2021

Seit dem 12. Oktober 2021 haben sich die Vorgaben bezüglich der Corona-Regelungen im JUZ geändert.

Die jeweils gültigen Regelungen sind abhängig von der jeweiligen Warnstufe, Info zur jeweils geltenden Warnstufe gibt es z.B. hier: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.

In Warnstufe 1, die derzeit für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt, heißt das z.B. für das JUZ

  • dass im JUZ eine medizinische Maske im Innenbereich nur noch bei Bewegung getragen werden muss, am Platz dürft ihr diese abnehmen.
  • dass die Einhaltung des Mindestabstands im JUZ nicht mehr verpflichtend ist.
  • dass keine Mindestfläche pro Person mehr vorgeschrieben sind. Somit dürfen sich wieder mehr Personen im JUZ aufhalten.

Sollte sich die Warnstufe und damit die Regeln für das JUZ ändern, geben wir dies bekannt.

Informationen zu grundlegenden Vorgaben gibt es z.B. hier:

26. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz

Hygienekonzept für die Jugendarbeit in RLP auf Basis der 26. CoBeLVO