UPDATE: Regelungen für den Besuch des JUZ/der Teilnahme an Veranstaltungen

Stand 28. Mai 2021:

Aufgrund des gesunkenen Inzidenzwertes im Landkreis Mayen-Koblenz (mindestens 5 Tage unter 50) kann das Jugendzentrum wieder öffnen.

Es gelten folgende Regelungen für den Besuch im JUZ / ggf. die Teilnahme an Veranstaltungen:

Die Neuerungen in Kürze:

  • kein Termin nötig
  • kein Testnachweis nötig
  • Maskenpflicht jederzeit, auch außen
  • Beschränkung auf 10 Quadratmeter pro Person
    (d.h. innen maximal 10 Personen gleichzeitig, außen mehr)

Information über die Bedingungen vor Ort:

  • vorhandene Lüftungsanlage in den Innenräumen (Frischluftzufuhr)
  • zusätzliche regelmäßige Querbelüftung (ggf. dauerhaft)
  • den Regeln entsprechende sanitäre Anlagen mit Handwaschgelegenheit
  • Desinfektionsmittel werden gestellt
  • medizinische OP-Masken können gestellt werden
  • regelmäßige professionelle Reinigung der Räume/Einrichtung

Bei Fragen bitte rechtzeitig an Jugendpflegerin Nadine Bohr wenden!

 

Die detaillierten Regelungen für den Besuch:

Erweiterte Bedingungen für den Besuch / die Teilnahme gemäß aktueller CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und weiterer Regelungen       

Jugendzentrum der Ortsgemeinde Plaidt                               Stand: 28. Mai 2021

  • Ein Besuch oder eine Teilnahme ist nur möglich, wenn keinerlei Krankheitsanzeichen oder möglicherweise ansteckende Infektionen bestehen (z.B. insbesondere Fieber; Husten; Schnupfen; sämtliche, auch vermeintlich allergische Atemwegserkrankungen; Halsschmerzen; Abgeschlagenheit; Geschmacksverlust)!
  • Ein Besuch oder eine Teilnahme ist nur möglich, wenn in den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person oder zu einer Person in Quarantäne bestand, deren Quarantäne noch nicht beendet ist.
  • Mindestens zu Beginn des Besuchs sind die Hände zu desinfizieren/waschen. Desinfektionsmittel und Handwaschgelegenheiten stehen auch zwischendurch jederzeit bereit, deren Nutzung unterliegt der eigenen Verantwortung. (Gültig nur in den derzeit von den Jugendzentren genutzten Räumen).
  • Bei Ankunft müssen die nötigen Daten komplett zur evtl. Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Die Daten werden ausschließlich zum ggf. nötigen Nachvollziehen von Infektionsketten und der Benachrichtigung in diesem Fall verwendet und werden nach einer Frist von einem Monat vernichtet.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln („Niesetikette“ u.v.m.) sind einzuhalten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist immer einzuhalten.
  • Maskenpflicht: Im offenen Betrieb (ohne feste Gruppe/Anmeldung) gilt jederzeit die Pflicht, eine medizinische Maske über Mund und Nase zu tragen (OP-Maske oder FFP2), auch im Außenbereich! Bei anderen Veranstaltungen wird vorab über die jeweiligen Regelungen informiert.
  • Die Toilettenräumlichkeiten dürfen nur einzeln und nur mit Maske genutzt werden, Mund und Nase müssen während der gesamten Nutzung bedeckt bleiben.
  • Es gilt die Regelung, dass pro Person mindestens 10 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen. Daher können die Innenräume des Jugendzentrums im Schrotteler Saal der Hummerich-Halle Plaidt derzeit von maximal 10 Personen gleichzeitig genutzt werden. Daher werden weitergehende Zutrittsregelungen nötig, die vorab bekannt gegeben werden (s. Aushänge, Website u.v.m.).
  • Die Bedingungen für den Besuch/die Teilnahme können wenn nötig jederzeit auch ohne Vorankündigung geändert werden.
  • Bei Fragen bitte rechtzeitig an Nadine Bohr wenden!