Update: Testpflicht auch bei Einzelterminen

Update vom 28. April 2021:

Wir wurden heute vom Landesjugendamt darüber informiert, dass ab sofort auch bei Einzelterminen die Pflicht besteht, einen negatives Testergebnis vorzulegen.

Solltest du keine Bescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) haben, kann die Ortsgemeinde Plaidt Interessierten vor ihrem Termin einen Selbsttest kostenfrei zur Verfügung stellen, sodass dein Einlzeltermin auch weiterhin ohne Kosten für dich stattfinden kann!

Da es sich um einen Selbsttest handelt und wir keine anerkannte Teststelle sind, können wir die zwar keine Beschinigung ausstellen, aber dein Termin mit dem JUZ kann stattfinden.

Nadine wird sich an Tagen vor Terminen zu eurem Schutz auch selbst testen, bis sie davon durch ihre bereits erfolgte Impfung entbunden wird (vermutlich Mitte Mai).

Termine, Anregungen und Fragen?
Kontakt:
Jugendzentrum der Ortsgemeinde Plaidt
Nadine Bohr (Dipl. Päd.)
0152-54747465
nadine@juzplaidt.de

 

Bedingungen für Click & Meet Einzelangebot des Jugendzentrums Plaidt:

Update 28. April:
Auch für Einzelangebote in der Jugendarbeit gilt ab sofort eine Testpflicht, d.h. entweder wird eine Bescheinigung eines negativen Testergbenisses (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt, oder Interessierten wird vor dem Termin kostenfrei einen Selbsttest zur Verfügung gestellt, der vor Ort absolviert wird.

Auch du trägst Verantwortung! Du kannst an allen Angeboten mit persönlichem Kontakt nur teilnehmen, wenn keinerlei Krankheitsanzeichen oder möglicherweise ansteckende Infektionen bestehen (z.B. insbesondere Fieber, Husten, Schnupfen, sämtliche Atemwegserkrankungen (auch allergische), Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Geschmacksverlust)!
Außerdem darf in den letzten 14 Tagen kein persönlicher Kontakt stattgefunden haben zu einer an COVID-19 erkrankten Person oder eine Person, deren Quarantäne noch nicht beendet ist.

Kontaktdatenerfassung: Zur möglichen Kontaktnachverfolgung im Sinne des Infektionsschutzgesetztes werden Kontaktdaten erfasst und einen Monat lang aufbewahrt. Nach Ablauf der Monatsfrist werden die Daten vernichtet, die erhobenen Daten werden zu keinem anderen Zwecke genutzt.

Das JUZ bietet Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit an, das heißt es erfolgt in der Regel keine Übernahme der Aufsichtspflicht. Normalerweise können Besucher*innen kommen und gehen wann sie wollen, derzeit sind Termine nur nach vorherige Absprache möglich. Kinder und Jugendliche können diese selbst vereinbaren, es wird keine Anmeldung z.B. durch Erziehungsbrechtigte benötigt und daher findet keine Übernahme der Aufsichtspflicht statt. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen eindeutigen Absprache mit den Erziehungsberechtigten oder einer entsprechenden Ankündigung des Angebots und einer Anmeldung durch Erziehungsberechtigte.