Ab dem 16. September gilt die 11. CoBeLVO in Rheinland-Pfalz und mit ihr ergeben sich erfreuliche Änderungen für die Jugendzentren: Anstatt wie bisher mit einer Beschränkung von 10 qm pro Person in Innenräumen sind ab dem 16. September für eine Person nur noch 5 qm verpflichtend. Das heißt für Plaidt:...
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